1. Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin  soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.

1. Schulkonferenz

Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis - Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler