Mit der Einschulung eines Kindes an unserer Schule verbinden die Eltern die Erwartung, dass wir es so gut wie möglich unterrichten und erziehen. Das ist unsere Aufgabe und dazu sind wir bereit. Der Erfolg unserer Bemühungen hängt von vielen Faktoren ab. Einen davon möchten wir an dieser Stelle etwas näher erläutern. Eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen ist, dass innerhalb und außerhalb des Unterrichts so wenig Störungen wie möglich auftreten:
- Jeder Lehrer muss das Recht haben, ungestört unterrichten zu können!
- Jeder Schüler muss das Recht haben, ungestört lernen zu können!
Nur durch eine enge Kooperation zwischen Schule und Elternhaus, nur durch ein Bündel von Maßnahmen mit viel Konsequenz können wir uns dem Ziel eines störungsfreien Schultages nähern. Störungen, die auftreten und die wir wahrnehmen, wollen wir so aufarbeiten, dass sie zukünftig nicht mehr vorkommen. Ein Baustein in diesem Gesamtkonzept ist der
Soziale Dienst.
Ein Lehrer, der ein Störverhalten feststellt, spricht den Schüler an und entscheidet, wie er auf die beobachtete Regelverletzung reagiert. Eine Konsequenz kann sein, dass der Schüler zum „Sozialen Dienst“ muss, der Dienstag oder Freitag nachmittags in der 7. und 8. Stunde, also von 13.30 bis 15.00 h stattfindet. Dazu trägt der Lehrer in das Hausaufgabenheft ein, dass deutlich wird, welche Regelverletzung vorliegt und welche Maßnahmen im Rahmen des „Sozialen Dienstes“ geplant sind. Die Eltern unterschreiben den Eintrag zur Kenntnisnahme. Ohne das Einverständnis der Eltern, das sie durch ihre Unterschrift zeigen, nimmt kein Schüler am „Sozialen Dienst“ teil. Störverhalten, die durch unseren „Sozialen Dienst“ aufgearbeitet werden, sind z.B.:
- mutwillige Zerstörungen,
- bewusste Verschmutzungen,
- Rauchen auf dem Schulgelände,
- wiederholtes Vergessen der Hausaufgaben oder Fehlen bei der angeordneten Nacharbeit,
- eine nicht ordnungsgemäße Führung des Hausaufgabenheftes,
- Verlassen des Schulgeländes,
- verbale und/oder körperliche Entgleisungen gegenüber Mitschülern und Lehrern.
Im „Sozialen Dienst“ müssen die Schüler für ihre Regelverletzung eine Wiedergutmachung leisten in Form von schriftlichen Reflexionen, Reinigungsdiensten innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes usw…. Die Maßnahmen der Wiedergutmachung hängen jeweils von der Art und dem Grad der Regelverletzung ab. Neben dem Aspekt der Wiedergutmachung ist für uns sehr wichtig, dass die Lehrer des „Sozialen Dienstes“ versuchen, durch gezielte Aufgaben Hintergründe und Ursachen eines Regelverstoßes zu erkennen, um durch adäquate Maßnahmen eine Verhaltensänderung zu erreichen. Außerdem gibt es eine Kooperation mit dem Altenheim St. Michael in Waldniel. Dort können Schüler als Wiedergutmachungsmaßnahme Rollstühle putzen, bei Spielenachmittagen helfen, Rollstuhlspaziergänge durch Waldniel begleiten und dadurch Positives bewirken. Hilfe im Altenheim kann übrigens auch freiwillig geleistet werden. Weil unsere bisherigen Erfahrungen mit der Einrichtung eines „Sozialen Dienstes“ ermutigend sind, gibt es auch im Schuljahr 2023/24 den Sozialen Dienst. Er findet dienstags und freitags in der 7. und 8. Stunde unter der Leitung von Herrn Keimes und Herrn Heimes statt. In Niederkrüchten leitet den Sozialen Dienst Frau Bleckmann.