Masernschutzgesetz
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, wir möchten Sie informieren, dass die Schulen mit Inkrafttreten des neuen Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 verpflichtet sind, sich einen Nachweis über den bestehenden zweifachen Impfschutz Ihres Kinders gegen Masern vorlegen zu lassen. Mehr Informationen dazu lesen Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html Bitte übersenden Sie uns bzw. dem Klassenlehrer daher eine Kopie/Scan des Impfausweises (sofern noch nicht geschehen) Ihres Kindes bzw. eine ärztliche Bescheinigung (bzgl. eines ausreichenden Masernimpfschutzes ODER einer Masernimmunität ODER einer [...]