Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen
Liebe Eltern / Erziehungsberechtigte, wie Sie den Medien entnehmen konnten, ändern sich die Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen. 1. Maskenpflicht "Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die (...) Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht." Insbesondere [...]