Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie den Medien entnehmen konnten, werden Selbsttests an alle weiterführenden Schulen in NRW geschickt, um vor den Osterferien allen Schülerinnen und Schülern einen freiwilligen und kostenlosen Test zu ermöglichen.

Informationen zu Selbsttests

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist oder aber auch nicht. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Widerspruch

Sollten Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte nicht wünschen, dass Ihr Kind einen Selbsttest vornimmt, so müssen Sie aktiv Widerspruch einlegen, Sie können dies mit der Abgabe dieses Formulars (Widerspruchserklärung zum Download) erklären. Die Testung ist freiwillig und kostenlos. Bitte geben Sie spätestens am Mo., 22.03. das Formular in der Schule ab.

Zeitpunkt der Testungen

Falls uns bis dahin Testsets vorliegen, finden die Testungen in den Klassenräumen am Do., 25.03. (Gruppe A) oder am Mi., 24.03. (Gruppe B) – neuer Termin!!  grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Da die Testsets FRÜHER eingetroffen sind, finden diese jetzt am Mittwoch und Donnerstag statt.

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar, d.h. es besteht lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass dies der Fall sein könnte. Eltern sollten dann in jedem Fall weitere Schritte veranlassen (z.B. Gespräch mit dem Gesundheitsamt, PCR-Test, Arztbesuch etc.). Diese positiv getesteten Kinder dürfen nur mit einem negativen Testergebnis wieder zur Schule kommen. Als verantwortungsbewusste Eltern und Erziehungsberechtigte sollten Sie im Vorfeld der Testung auf jeden Fall mit Ihrem Kind über die Testung und über das Testverfahren sprechen. Nutzen Sie dazu bitte auch die Informationen auf der Webseite des Ministeriums (s.o.). Sollte der Test positiv sein, werden wir Sie als Eltern umgehend informieren und den Kindern bis zur Abholung (kein öffentlicher Nahverkehr) pädagogisch in dieser Situation beistehen.

Auch für uns als Schule stellt dieses eine neue Herausforderung dar. Wir hoffen, dass wir gemeinsam auch diese Neuerung zusammen mit Ihnen und den Schülerinnen und Schülern meistern werden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung, Stand 16.03.2021, 13.00 Uhr