Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie bereits bekannt, werden die Lehrerinnen und Lehrer der Schule ab dem 11.Januar 2021 Ihren Kindern Distanzunterricht online über die Plattform „Iserv“ ermöglichen. Jede/r Schüler*in hat in der Schule bereits im Vorfeld die Zugangsdaten erhalten und kann so die Aufgaben abrufen. Zu Videokonferenzen oder einzelnen Beratungen lädt die/ der jeweilige Lehrer*in ein. Die Unterrichte orientieren sich hierbei zeitlich und inhaltlich an dem derzeit gültigen Stundenplan.
Bei Problemen im Umgang mit der Plattform oder bei Überlastung des Systems bitten wir um Verständnis und Geduld.
Wichtiger Hinweis:
Die rechtlichen Vorgaben der zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Prüfungs- und Ausbildungsordnung, §52 SchulG (hier: Distanzunterricht) gelten auch hier. „Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können ebenfalls auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen.“
D.h. die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet.
Die Schülerinnen und Schüler, die die Notbetreuung in der Schule wahrnehmen, müssen am Distanzlernen ihrer Lerngruppe in der Schule teilnehmen.
Bitte denken Sie, liebe Eltern, daran, dass wir alle dazu aufgerufen sind, einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern nochmals alles Gute, Gesundheit, erfolgreiches Arbeiten und die notwendige Gelassenheit in diesen herausfordernden Zeiten insbesondere bei technischen Schwierigkeiten.
Die Schulleitung, Stand 12.01.21