Eine Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Um Unsicherheiten zu vermeiden, ob Sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen, beachten Sie bitte dieses Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung), das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe – von Eltern und Schule -, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Die Schulleitung