Maßnahmen und Gebote der JKRS zum Hygiene- und Infektionsschutz im Unterricht und in den Pausen, Stand 12.08.2020

Im Vordergrund steht sowohl für das Land NRW als auch für uns vor Ort die Sicherung des Unterrichtes verbunden mit einer maximalen Vorsorge für den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulträgers und des Schulvereins. Somit gilt es zu allererst Infektionsgefahren in der Schule zu minimieren.

Zur Information:

  1. Es gibt vier feste Bezugsgruppen: Klasse, Kurs, Ganztagskurs, OGS-Gruppe.
  2. Es gilt für alle Maskenpflicht auf dem Schulgelände und in den Klassen.
    Lehrer*innen können ihre Masken unter Wahrung des Abstandes im Unterricht ausziehen.
  3. Jeder Klasse/ jedem Kurs ist ein fester Aufenthaltsbereich auf dem Schulhof zu geordnet.
  4. Es gilt im ganzen Haus “Rechtsverkehr“.

Neben den allgemeinen Hygieneregeln und den Regeln zur Erfüllung des Infektionsschutzes, die wir zurzeit hoffentlich alle befolgen, gelten für den Schulbetrieb in unserem Haus zusätzlich die folgenden Gebote:

  1. Wir vermeiden Körperkontakt. (Händeschütteln, Umarmungen, Fangenspielen, etc.)
  2. Wir halten, wo immer es geht, einen Schutzabstand von mind. 1,5m ein. (Pausenhof, Flure, Klassenräume, Schulweg, Busse, WCs etc.)
  3. Wir waschen/ desinfizieren uns die Hände nach Betreten des Klassenraumes.
  4. Wir befolgen die Husten- und Niesetikette.
  5. Wir husten oder niesen keine Mitmenschen an.
  6. Wir essen/trinken nicht mit gemeinsam genutzten Essbestecken/ Trinkgefäßen.
  7. Wir nutzen unsere Arbeitsmittel, Stifte, Lineale nicht gemeinsam.
  8. Wir spucken nicht, auch nicht auf den Fußboden.
  9. Wir werfen Taschentücher in den grauen Mülleimer.
  10. Wir halten die festgelegte Sitzordnung in allen Stunden ein. (Infektionsketten)
  11. Wir lüften den Klassenraum alle 20 Minuten für mehrere Minuten.
  12. Wir halten unseren Unterrichtsraum sauber.
  13. Wir beschränken unsere Wege im Schulgebäude auf das Wesentliche und reduzieren unsere Kontakte auf das notwendige Maß (Freunde, Sekretariat, Lehrerzimmer etc.).
  14. Wir halten uns in den Pausen in dem für unsere Lerngruppe vorgesehenen Bereich auf.
  15. Das Sekretariat darf in Niederkrüchten von max. 2 Personen, in Waldniel von max. 1 Person betreten werden, vor dem Sekretariat wartet man mit Abstand von 1,5m.
  16. In der großen Pause /ggfs. während des Unterrichts benutzen wir die Sammeltoiletten. Das Lehrpersonal erfasst die WC- Nutzung tabellarisch (Infektionsketten). Bei Wartezeiten vor dem WC mit Abstand warten.
  17. Wir verlassen das WC sauber.
  18. Sollte das WC nicht sauber sein, informieren wir das Sekretariat oder die Hausmeister.
  19. Wir tragen Verantwortung! Schüler/-innen, die Covid19-verdächtige Krankheitssymptome aufweisen, müssen prophylaktisch zuhause bleiben.
  20. Bei Schüler/-innen, die in Bezug auf Covid-19 einer Risikogruppe angehören, entscheiden die Eltern in enger Abstimmung mit ihren Ärzten (Attest) über eine Teilnahme am Unterricht. Eltern informieren die Schule umgehend über ihre Entscheidung. Sollten diese Schüler/-innen nicht am Unterricht teilnehmen, erhalten sie ihre Lernaufgaben auf dem gewohnten Weg.

Was passiert, wenn wir uns trotz wiederholter Erinnerung/ Ermahnung nicht an die festgelegten Regeln halten:

Das Schulgesetz gibt der Schule neben den Ordnungsmaßnahmen in § 54 die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler, „deren Verbleib in der Schule eine konkrete Gefahr für die Gesundheit anderer bedeutet“, vorübergehend oder dauerhaft vom Schulbesuch auszuschließen.
Von dieser Regelung werden wir bei Verstößen gegen die o.g. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutze der Anderen konsequent Gebrauch machen. Die Sorgeberechtigten werden informiert und überprüfen, dass die Schüler/-innen sich unmittelbar nach Hause begeben haben.

Die Schulleitung